Mehr Energieeffizienz für weniger Geld

Mit Zuschüssen fällt die Entscheidung für hochwertige Dachfenster leichter

Der zwischenzeitliche Stopp der Bundesförderung für energieeffizientes Bauen sorgte für Aufsehen. Doch dies betraf in erster Linie die Unterstützung im Bereich des Neubaus. Für die energetische Sanierung und damit unter anderem für den Austausch alter Dachfenster stehen weiterhin Mittel bereit. Damit wird es möglich, höherwertige Fenster für einen geringeren Preis zu bekommen und durch das Sanieren auch noch einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Zu den bekanntesten Programmen zählt die steuerliche Förderung gemäß Einkommensteuergesetz. Eigentümer von Wohngebäuden erhalten demnach 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre, über ihre Steuererklärung zurück.

Zuschüsse für energieeffizientes Modernisieren

Um die Kosten für neue Dachfenster geltend machen zu können, müssen diese einen Wärmedämmwert (U-Wert) von 1,0 oder niedriger haben. Daneben besteht die Möglichkeit, aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite inklusive Tilgungszuschuss zu nutzen.
Wichtig dabei: Diese Förderung muss vor Baubeginn beantragt und ein Energieberater beauftragt werden. Die für das Bauvorhaben investierte Summe muss 2.000 Euro oder mehr betragen, das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein.
Ein Beispiel verdeutlicht, wie sehr Eigentümer bei der Sanierung ihres Hauses profitieren können: Wenn jemand plant, ein altes Dachfenster etwa gegen ein neues Klapp-Schwingfenster zu tauschen, und sich dabei für eine energieeffiziente Verglasung entscheidet, sind die Kosten dank des 20-prozentigen Zuschusses rund 450 Euro niedriger als bei einer Standardverglasung. Darüber hinaus reduzieren sich aufgrund des geringeren Energieverlusts dauerhaft die Heizkosten.

Fördermöglichkeiten online prüfen

Hinzu kommen noch die einmaligen Kosten für den Energieberater.
Tipp: Wenn gleich mehrere Dachfenster erneuert werden, reduziert sich der Anteil des Energieberater-Honorars pro Fenster entsprechend. Zudem sind auch die Ausgaben für diese Beratung förderfähig – der Staat zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent oder maximal 5.000 Euro. Foto: djd/Velux
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