Meldepflicht bei Rattenbefall

Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durch Ratten wurde Ende September von der Gesundheitsdeputation beschlossen, eine Meldepflicht für Rattenbefall in Bremen einzuführen.

Sofern das Auftreten mehrerer Ratten (mindestens zwei) an einem Ort festgestellt wird, ist dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Meldungen können über ein Formular auf der Website oder telefonisch erfolgen und werden dann an die zuständigen Stellen weiter- und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

Tritt der Rattenbefall auf privatem Grund auf, sind für die Beauftragung des Fachbetriebs für Schädlingsbekämpfung die Grundstückseigentümer verantwortlich.

Infos: www.gesundheitsamt.bremen.de