„Senat lässt Bürger im Stich“

Brennpunkt: Oberneulander Landstraße

In einer Fragestunde der Stadtbürgerschaft ging es im März u.a. um die Oberneulander Landstraße. Aus der Senatsantwort ging hervor, dass zwar abschnittsweise ein kritischer Zustand erkannt werde, jedoch alles noch im Rahmen des verkehrssicheren Zustandes wäre.
In der Antwort heißt es wörtlich:
„… Die Fahrbahn der Oberneulander Landstraße ist abschnittsweise in einem kritischen, jedoch verkehrssicheren Zustand. Auftretende Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, werden umgehend beseitigt. Auf minderschwere Straßenschäden wird mittels Verkehrsbeschilderung hingewiesen.
Im Rahmen der im Budget des SV Infra in 2026/27 verfügbaren Haushaltsmittel ist allgemein über bauliche Erhaltungsmaßnahmen zu entscheiden, dies gilt analog für die Oberneulander Landstraße. Für eine Grundsanierung wäre eine komplette Neuplanung erforderlich.
Der Mittelbedarf für die bauliche Umsetzung einer Neubauplanung der Oberneulander Landstraße wird aktuell mit rd. 25 Mio. Euro überschlägig veranschlagt – die Planungskosten mit rd. 5 Mio. Euro zzgl. der Kosten für Straßenentwässerung, Grundstücks- und sonstige Verfahrenskosten …“
Laut dem Oberneulander CDU-Abgeordneten Simon Zeimke lässt damit der Senat die Bürger im Stich: „Die Oberneulander Landstraße ist nicht irgendeine Straße – sie ist eine der Hauptachsen im Bremer Osten und ein zentraler Schulweg“, betont Zeimke. „Dass der Senat hier seit Jahren auf Zeit spielt, ist unverantwortlich.“
Besonders bitter in seinen Augen ist es, dass der Beirat Oberneuland seit Jahren nicht nur eine Sanierung, sondern auch Tempo 30 auf der Straße fordert – gerade mit Blick auf den Schulweg zur Grundschule Oberneuland und zum Ökumenischen Gymnasium. Doch der Senat lehnt diese Forderung ab. „Wir reden hier nicht über Luxusprojekte, sondern über die Sicherheit unserer Kinder“, so Zeimke weiter, daher fordern wir als CDU eine sofortige Zusage zur Grundsanierung der Oberneulander Landstraße mit klarer
Zeitplanung sowie die Einführung von Tempo 30 auf dem besonders sensiblen Abschnitt der Schulwege.