Individualität gewünscht

Bebauung Mühlenfeld
Nun bekommt die bereits lange Geschichte rund um die Bebauung des Mühlenfeldes in Oberneuland ein weiteres Kapitel hinzu. Auf der letzten Beiratssitzung trug Frank Müller-Wagner von der CDU-Fraktion einen von ihm entworfenen Text an die Baubehörde der Stadt vor, der sich mit der Auslösung eines Teils des Bauvorhabens aus den vereinbarten Vorgaben des vereinbarten und bindenden städtebaulichen Vertrages befasst.
Nachdem das Bauvorhaben vor zwei Jahren alle bürokratischen Hürden genommen hatte, wurde in dem sogenannten städtebaulichen Vertrag unter anderem die Ausgestaltung des Areals mit den jeweiligen Hausformen und Typen festgeschrieben. Dieser griff alle Vorgaben, unter anderem auch die der Denkmalschützer hinsichtlich der Sichtbarkeit der Mühle, auf. Inzwischen hat die Vermarktung des Areals begonnen und der Investor, Rausch & Sohn, stellte fest, dass es Interessenten für die frei stehenden Häuser auf der rechten Seite des Grundstückes (beim Blick von der Rockwinkeler Landstraße auf die Mühle) gibt, jedoch entspricht der im Vertrag beschriebene Haustyp aus verschiedenen Gründen nicht den Wünschen der potenziellen Käufern.
Daher baten die Vertreter des Investors bei der Baubehörde um eine Lockerung des zu errichtenden Haustyps sowohl hinsichtlich der Gestaltung als auch in Bezug auf die Größe. Die Behördenvertreter stünden diesem Ansinnen positiv gegenüber, wollten dazu jedoch noch die Meinung des Beirates hören. Genau diesen hatte Frank Müller-Wagner formuliert und bat um ein möglichst einstimmiges Votum aller im Beirat vertretenen Parteien.
Bislang waren dort Häuser mit einer Wohnfläche von 230 Quadratmetern vorgesehen, was den Interessenten zu viel sei, so Nils Aumann als Vertreter von Rausch & Sohn, und vor allem sind die Häuser damit auch entsprechend teuer. Bislang hatte der Investor angeboten, die Häuser zu einem Preis von 759.500 Euro zuzüglich der Grundstückskosten – zwischen 300.000 und 450.000 Euro – zu bauen. Dies jedoch war den meisten der Interessenten zu viel, außerdem wollten sie individuellere Häuser bauen dürfen.
Der von Frank Müller-Wagner formulierte Text, der keinen Antrag an die Behörde darstellt und der Beirat daher auch darüber nicht abstimmte, unterstützt die Behörde bei der Änderung der stringenten Durchsetzung der städtebaulichen Vorgaben.
Tamina Kreyenhop als Sprecherin des Beirates hob hervor, dass sie sich mit dieser Änderung anfreunden könne, denn der Beirat wolle ja nicht grundsätzlich einer Bebauung im Weg stehen. Diese neue Gestaltung sollte sich jedoch an die Häuser der Umgebung anpassen und das hohe Gut der Mühle weiterhin entsprechend würdigen und zur Geltung kommen lassen. Zur Sicherung der Optik hatte man bei der Planung die Häuser entlang der Sichtachse auf die Mühle einheitlich angelegt. Kreyenhop gab den Kritikern dieser Freigabe zu bedenken, dass man die dann anstehenden Planungen für die jeweiligen Häuser später im Bauausschuss zur Bewertung vorgelegt bekäme.
Deutlich wurde, dass der beschlossene Bebauungsplan nicht geändert wird, lediglich der zwischen Stadt und Investor geschlossene Vertrag zur formellen Ausgestaltung der Bebauung. Nils Auman von Rausch & Sohn stellte die Wünsche der Investoren hin zu einer abwechslungsreicheren Bebauung vor und vor allem möchten die meisten der Interessierten eine andere Hausform, die sich ihrer Ansicht nach besser in das Bild der Umgebung einfügen sollte und passender zu Oberneuland erscheint. Die geplanten Häuser waren zum einen alle identisch und geplant war ein extrem spitzer Neigungswinkel des Daches.
Der Kritik aus der FDP-Fraktion, die sicherstellen wollte, dass nach dieser einen Änderung des städtebaulichen Vertrages nicht eine weitere auf der anderen Seite des Baugebietes folgen würde, wurde durch das Hinzufügen einer Konkretisierung in dem Text an die Baubehörde Rechnung getragen. Damit unterstützt der Beirat Oberneuland die Lösung aus dem städtebaulichen Vertrag und den darin festgeschriebenen Bautypen hin zu einer großzügigeren Interpretation und einer abwechslungsreicheren Bebauung für die eine – die rechte – Seite des Bauvorhabens. CB, Grafik: Zuhause GmbH & Co KG