Bremen plant 15 ha großes Baugebiet in Oberneuland
In der 16. Sitzung der Städtischen Deputation für Wirtschaft und Häfen am 18.12. kam es zu folgendem Tagungsordnungspunkt: „Wohnpark Oberneuland – Gemeinsame städtebauliche Absichtserklärung zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der Projektgesellschaft Oberneuland GmbH & Co. KG zur Entwicklung des Wohnparks Oberneuland“.
Bei diesem von der Stadt benannten Pilotprojekt handelt es sich um eine Planungsfläche von ca. 15 ha. Diese befindet sich zwischen dem Achterdiekpark und der Franz-Schütte-Allee, beginnend am Ende des bereits bebauten Büroparks Oberneuland.
Unter dem Projektnamen: „Wohnpark Oberneuland – einfach machen“ sollen dort mindestens 30% Sozialwohnungen sowie weitere noch zu entwickelnde Wohneinheiten endstehen. Das können Reihenhäuser, Einfamilienhäuser o. Ä. sein.
Es geht den Planern um eine schnelle, unbürokratische Entwicklung sowie Umsetzung des neuen Wohnquartiers. Der Plan sieht vor, dass Anfang des Jahres die Absichtserklärung und die weiteren Planungsschritte vorgestellt werden. Der Bau soll im Jahr 2027 beginnen und 2032 fertiggestellt sein.
Weitere Infos in der nächsten Ausgabe vom Oberneuland Magazin…
Originalauszug
aus der Beschlussvorlage
Vorlagentext
A. Problem
Die Wohnungswirtschaft steht derzeit vor einer der größten Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte. Hohe Baukosten, fehlende Fachkräfte, deutlich gestiegene Zinsen und die Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der Kreditvergabe belasten die Bau- und Immobilienwirtschaft. Dies führt dazu, dass auch in der Stadtgemeinde Bremen neue Wohnprojekte nicht oder nur mit großer Zurückhaltung begonnen werden. In der Folge werden derzeit die erforderlichen Wohnungen nicht im notwendigen Maße gebaut und Zukunftsinvestitionen in klimagerechtes Wohnen werden nicht realisiert. Insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Rückgang der Baufertigstellungen markant. Die Stadt Bremen ist auch deswegen durch einen angespannten Wohnungsmarkt gekennzeichnet. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ist deshalb ein prioritäres Ziel der Stadtgemeinde Bremen.
Um diesen Prozessen entgegen zu wirken, sind Pilotprojekte ein sinnvolles Mittel, das Ziel zu erreichen, den Wohnungsneubau schneller, einfacher und kostengünstiger zu realisieren, ohne dabei den Klimaschutz zu vernachlässigen. Die gleichzeitige Sicherung und Realisierung von bezahlbarem Wohnraum ist dabei eine zentrale Herausforderung. Die Stadt Bremen soll ein attraktiver Wohnstandort für alle sein.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist die Stadtgemeinde Bremen, unter federführender Beteiligung der BREBAU, an leistungsfähige und innovative Wohnungsbauunternehmen herangetreten. Nach einer grundsätzlichen Verständigung haben sich diese Unternehmen mit der BREBAU zu einer Projektgesellschaft zusammengeschlossen, um gemeinsam mit der Stadtgemeinde Bremen das Pilotprojekt „Wohnpark Oberneuland – einfach machen“ umzusetzen.
Das Pilotprojekt
- bietet die Chance zur Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum („Einfach machen“),
- kann damit wirksame Impulse für die Bau- und Wohnungswirtschaft in schwierigen Zeiten auslösen und die Branche in einer Krisensituation unterstützen,
- kann zukunftsgerichtete Bauformen ermöglichen und andere Baustandards erproben und
- kann beispielgebend für ein neues „Partnerschaftsmodell“ zwischen Stadtgemeinde und Projektentwicklern sein.
Die Umsetzung des Pilotprojektes soll auf den im Flächennutzungsplan in Oberneuland dargestellten ca. 15 ha großen Prüfflächen für eine wohnbauliche Entwicklung erfolgen. Hier soll anknüpfend an den Wohn- und Büropark Oberneuland ein neues Wohnquartier entwickelt werden. Die hierbei zu betrachtenden Flächen (s. Anlage 1 des als Anlage beigefügten LoI) befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Bremen (Sonstiges Sondervermögen Gewerbefläche Stadt, Sonstiges Sondervermögen Infrastruktur) mit einem kleineren Teil im Eigentum der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB). Sie sind Teil des Landschaftsschutzgebiets „Achterdiek“.
Zur Sicherung und Vereinbarung der gemeinsamen Planungsziele für die Entwicklung des hier in Rede stehenden Pilotprojektes sollen die wesentlichen Ziele im Rahmen einer gemeinsamen (unverbindlichen) städtebaulichen Absichtserklärung (LoI) vereinbart werden.
B. Lösung
Für die Sicherung und Vereinbarung der maßgeblichen städtebaulichen Ziele und der Entwicklungsschritte des Planungsprozesses zur Entwicklung des Pilotprojektes „Wohnpark Oberneuland – einfach machen“ ist von der Stadtgemeinde Bremen, der WFB und der Projektgesellschaft Oberneuland GmbH & Co. KG eine gemeinsame (unverbindliche) städtebauliche Absichtserklärung (LoI) zu schließen. Maßgeblich werden dort folgende Inhalte geregelt:
- Zielsetzung des Pilotprojektes ist eine schnelle, einfache, kostengünstige und zukunftsgerichtete wohnbauliche Entwicklung des Areals. Es soll bezahlbarer Wohnraum insbesondere für Familien geschaffen werden, ohne dabei den Umwelt- und Klimaschutz sowie städtebauliche, hochbauliche und freiräumliche Qualitäten zu vernachlässigen. Dabei sollen Angebote entwickelt werden, die es jungen Familien ermöglichen, Eigentum in Bremen zu erlangen. Hierbei soll insbesondere dem seriellen und dem „einfachen“ Bauen eine hohe Bedeutung beigemessen werden.
- Mit dem Senatsbeschluss vom 03.03.2020 ist ein Anteil von mindestens 30% der errichteten Wohneinheiten als Sozialwohnungen herzustellen. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Sozialwohnungsquote und zu den Förderbedingungen – insbesondere die Höhe der Förderung sowie die bei der Vermietung geltenden Einkommens- und Flächengrenzen – werden im Rahmen des Wohnraumförderverfahrens geprüft und entschieden.
- Als Grundlage für die Entwicklung des Areals sowie für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans sollen ein Masterplan und darauf aufbauend ein Städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden. Die jeweilige Aufgabenstellung ergibt sich aus den im anliegenden LoI unter 4) genannten Zielen und ist mit der Stadt Bremen abzustimmen.
Auf Basis des erarbeiteten Masterplans soll eine Parallelbeauftragung für einen städtebaulichen Rahmenplan mit maximal drei bis vier teilnehmenden Büros/Bürogemeinschaften durchgeführt werden. Ebenfalls auf Basis des Masterplans soll parallel zum Beginn des städtebaulichen Rahmenplans der Planaufstellungsbeschluss für das Verfahren zur Änderung des
Beschlussvorlage Ausschüsse/Deputationen VL 21/3841 Seite 3 von 4
Flächennutzungsplans sowie für die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen. Vor dem Beschluss des Bebauungsplans ist die geplante Siedlungserweiterung aus dem Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu entlassen. - Aufgrund der hohen strategischen Bedeutung des Pilotprojekts „Wohnpark Oberneuland – einfach machen“ aber auch der grundsätzlichen Bedeutung der Flächen für die wohnbauliche Entwicklung im Bremer Osten sollen der Masterplan und der Städtebauliche Rahmenplan eng durch die politische Vertretung, insbesondere den Ortsbeirat, begleitet werden und gleichzeitig geeignete Beteiligungsformate für die Öffentlichkeit angeboten werden. Der Ortsbeirat wurde bereits über das geplante Projekt informiert.
- Zur Umsetzung des Pilotprojektes ist vorbehaltlich der Zustimmung der Fachdeputationen, des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Aufsichtsrats der WFB der Abschluss eines Anhandgabevertrags vorgesehen, in dem die Grundsätze der Kooperation zwischen den Vertragspartnern definiert werden.
- Planungs- und ggf. erste vorbereitende Umsetzungskosten werden vollständig durch die Projektgesellschaft Oberneuland GmbH & Co. KG übernommen.
- Zur Umsetzung der mit dem Pilotprojekt verbundenen Zielsetzung der schnellen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum haben die Parteien auf einen straffen, fortlaufend zu präzisierenden Zeitrahmen verständigt